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LKW AUS- UND WEITERBILDUNG


Fahrschule Sander GmbH ist gemäß dem Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), berechtigt im Bereich BKF aus- und weiterzubilden. Neben dieser Fachqualifikation und der permanenten Weiterbildung unserer Ausbilder legen wir auf praxisnahe Ausbildung und einen Rundum-Service besonderen Wert.

Dabei spielt eine familiäre Atmosphäre bei der Aus- und Weiterbildung eine besondere Rolle. Eine Teilnahmepflicht soll keine Langeweile beinhalten. Denn je entspannter die Atmosphäre ist, desto konzentrierter ist jeder einzelne Teilnehmer.

Unser Ziel ist es, den Fahrer als Fachmann fit für die Aufgaben im Straßenverkehr zu machen und fit zu halten.


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KLASSE C1

Fahrerlaubnis für:

LKW bis max. 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE C1E

Fahrerlaubnis für:

LKW bis max. 7,5 t, Anhänger über 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiben. Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE sowie D1E, wenn der Inhaber die Klasse D1, DE, D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE C

Fahrerlaubnis für:

LKW über 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE CE

Fahrerlaubnis für:

LKW über 7,5 t, Anhänger über 750 kg, oder Sattelkfz, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: C1E, BE, L, M, T, auch DE, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber die Klasse D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D1

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger mit bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D1E

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg, die zG der Kombination darf nicht 12 t übersteigen.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, L, M

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE DE

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, BE L, M und C1E, falls der Inhaber die Klasse C1 besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE T

Fahrerlaubnis für:

1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), auch mit Anhänger.

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), auch mit Anhänger.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis: keine
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L

Anmerkung:

Fahrer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h fahren.

WEITERBILDUNG

MODUL 1

Eco-Training & Assistenzsysteme

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 2

Sozialvorschriften

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 3

Gefahrenwahrnehmung

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 4

Schadenprävention

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 5

Ladungssicherung

MEHR INFORMATIONEN

MODUL 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Das Modul unterstützt bei der Optimierung der kraftstoffsparenden, verschleißarmen und umweltschonenden Fahrweise und erläutert die effiziente Nutzung alternativer Antriebe. Weiterhin finden Sie Inhalte zur Ausstattungspflicht sowie Nutzungshinweise von 30 aktuellen Fahrerassistenzsystemen. Hierzu werden unter anderem Funktion, Bedienung sowie Grenzen und Gefahren von Fahrerassistenzsystemen erläutert. 

  • Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit
  • Alternative Antriebe (Biogas, HVO, XTL, Wasserstoff, Elektroantrieb und Ladesysteme) 
  • Vollautomatische Batteriewechselstationen
  • Zukünftige EU-CO2-Emissionsgrenzwerte, Abgasnorm Euro-7, Abgasreinigungssysteme
  • Mauteinstellungen am OBU und Verhalten bei Fehlermeldungen
  • Besonderheiten beim Fahren mit E-Antrieb, Teleoperation in Personen- und Güterverkehr
  • Fahrzeugmängel, Pannenursachen, Wartung und Kontrolle

MODUL 2: Sozialvorschriften

Das Modul bringt die Teilnehmer*innen auf den aktuellen Stand in Sachen Sozialvorschriften. Besprochen werden dabei die neuesten gesetzlichen Vorgaben, sowie praktische Hinweise zur korrekten und rechtssicheren Bedienung des Fahrtenschreibers. 

  • Neuregelung der Fahrtunterbrechungen durch die VO (EU) 2024/1258
  • Kontrollpflichten am Fahrtenschreiber
  • Neue Piktogramme bei digitalen Fahrtenschreibern der Version 2
  • Eingabe von Be- und Entladeaktivitäten 
  • Erweiterte Fernauslese bestimmter Fahrerdaten
  • Neuerungen bei der Nachweispflicht

MODUL 3: Gefahrenwahrnehmung

Modul 3 stärkt die Gefahrenwahrnehmung von Fahrern. Auf der Straße und in Bezug auf sich selbst. Es behandelt Erste-Hilfe-Wissen, Risiken im Straßenverkehr sowie körperliche und psychische Belastungen. Ergänzt wird es durch praxisnahe Tipps zu Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung.

  • Die Inhalte des Moduls (Auswahl) 
  • Notfallmanagement 
  • Auffrischung in Erste-Hilfe 
  • Risiken im Straßenverkehr 
  • Gesundheitliche Risiken im Fahreralltag 
  • Psychische Herausforderungen (z. B. Stress) 
  • Maßnahmen für die Gesundheit 
  • Der perfekte Tankstopp für die Gesundheit: Gesunde Ernährung 
  • Fahren ohne Schmerzen: Bewegungstipps

MODUL 4: Schadenprävention

In diesem Modul werden Inhalte sowohl für den Güter- als auch für den Personenkraftverkehr vermittelt.

Die Lernziele:

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Vorschriften für den Güterkraft- und Personenkraftverkehr
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkaftverkehrs und der Marktordnung
     

MODUL 5: Ladungssicherung

Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Busfahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können. Es behandelt die Kenntnis der Vorschriften für den Güter- und Personenkraftverkehr.

Die Lernziele:

Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

  • Güterkraftverkehrsgesetz – GüKG (nationale Verkehre)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL)
  • Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
  • Verkehr innerhalb und mit der Gesellschaft – VO EWG Nr. 881/92 (Grenzüberschreitende Verkehre)
  • Abkommen EG-Schweiz über den Güterkraftverkehr
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr – GüKGrKabotageV (internationale Verkehre)
  • Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge
  • Transports Internationaux Routiers – („TIR“-Übereinkommen)
  • Abfalltransport – Verordnung (EG) 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • Gewerblicher Tiertransport – gesetzliche Grundlagen

Recht und Dokumente im Personenkraftverkehr

  • Personenbeförderungsgesetz– PBefG (nationales Recht)
  • EG/EU-Regelungen (Gemeinschaftsrecht)
  • Interbus-Übereinkommen (Internationales Recht)
  • Abkommen der Schweiz/EG über den Güter- und Personenverkehr
  • Europäischer Wirtschaftsraum – EWR-Abkommen
  • EG-Bus-Durchführungsverordnung (EGBusDV)
  • Weiterführende Vorschriften
  • Besondere Formen der Personenbeförderung
  • Der Kraftomnibus in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
     
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