B196 - Wie du mit deiner Fahrerlaubnis der Klasse B und der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder fahren kannst
27.07.2020 | FAHRSCHUL-NEWS
Du besitzt bereits seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B und bist 25 Jahre alt oder älter?
Dann sind alle Voraussetzungen erfüllt, um Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm ohne Prüfung fahren zu dürfen.
Also direkt mit dem Zweirad auf die Straße?
Stopp! Ganz ohne Ausbildung geht es dann doch nicht.
Es ist zwar keine Prüfung erforderlich, aber eine kleine Fahrerschulung steht dir dennoch bevor.
Die Schulung besteht sowohl aus einem theoretischen als auch einem praktischen Teil:
Sie gliedert sich auf in 4 Einheiten klassenspezifischen Unterricht (Klasse A1,A2,A) á 90 Minuten
und 5 Einheiten praktischen Unterricht (Grundfahraufgaben und Außerortsfahrten) á 90 Minuten.
Hast du beides absolviert, kann die Schlüsselzahl 196 eingetragen werden.
Zur nachträglichen Eintragung muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Hierfür ist weder ein neuer Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich, da es sich lediglich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt.
Haben wir dich neugierig gemacht und bist du an einer Schulung für B196 interessiert?
Dann komm gerne jederzeit zu unseren Öffnungszeiten vorbei und melde dich an. :)
Bei weiteren Fragen stehen wir dir selbstverständlich ebenfalls zu unseren Öffnungszeiten sowohl vor Ort als auch telefonisch zur Verfügung.